Präambel
Der Zugang zum Schwimmbad ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an die Hausordnung halten müssen. Der Zugang zum Pool erfolgt mit einem obligatorischen Armband.
1. Kapazität des Swimmingpools
Auf einer Sonnenterrasse mit Liegestühlen befindet sich der 112 m2 große Swimmingpool, ein 55 m2 großes Kinderbecken und 4 Rutschen. Die maximale Besucherzahl liegt bei 250 Personen. Bei starkem Andrang kann der Zugang zum Pool durch das Personal des Campingplatzes vorübergehend gesperrt werden.
2. Öffnungszeiten
Der Pool des Campingplatzes ist vom 1. April bis zur Schließung der Einrichtung geöffnet. Öffnungszeiten: 9:00 > 19:00 Uhr täglich (9:00 > 20:00 Uhr im Juni, Juli und August). Die Direktion behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder das Schwimmbad aus meteorologischen, technischen, gesundheitlichen oder Sicherheitsgründen zu schließen.
3. Allgemeine Regeln
Der Pool ist ein Nichtraucherbereich.
Essen und Getränke (mit Ausnahme von Wasserflaschen) müssen im Freien konsumiert werden. Es ist verboten, im Schwimmbad zu essen, Kaugummi zu kauen, zu spucken oder Müll zu werfen.
Tiere sind im Schwimmbad nicht erlaubt.
4. Kleidung und Verhalten der Benutzer
Das Tragen von Badekappen ist nicht obligatorisch.
Das Tragen von Badeanzügen ist obligatorisch.
Das Tragen von langen Shorts, Bermudas und Badehosen sowie das Tragen von Badestrings, Mikro-Bikinis und Monokinis ist verboten. Für Männer sind im Schwimmbad nur Bindenslips, Badeslips, Badeboxershorts oder Jammer erlaubt.
Die Benutzer müssen sich korrekt und anständig kleiden.
Jede Handlung oder Verhaltensweise, die den Anstand, die guten Sitten, die Ruhe der Badenden, die gute Ordnung oder die Sauberkeit der Einrichtung beeinträchtigt, ist strengstens verboten und wird mit dem sofortigen Verweis aus dem Schwimmbad bestraft.
Das Betreiben von Radiogeräten, Aufnahmegeräten oder CD-Playern und das Fotografieren ohne die Zustimmung der betroffenen Personen ist verboten.
5. Hygiene
Es ist nicht gestattet, das Schwimmbad mit Schuhen zu betreten. Die Schuhe sind in den Schließfächern im Eingangsbereich zu deponieren. Nur Gummischuhe für Kinder sind erlaubt.
Beim Betreten und Verlassen des Schwimmbeckens müssen die Fußbäder benutzt werden.
Vor dem Baden wird dringend empfohlen, die Toilette aufzusuchen. Es ist verboten, an anderen Orten als in der Toilette zu urinieren. Es ist nicht erlaubt, Seife oder ähnliche Produkte im Becken zu verwenden.
Der Zugang zu den Becken ist verboten:
- Personen mit Krankheiten, deren äußerliche Auswirkungen für andere unangenehm oder ansteckend sein können (ansteckende dermatologische Infektionen wie Fußwarzen, Pilzinfektionen, Windpocken, Masern oder mit nicht verheilten Wunden und Verbänden);
- Personen in einem Zustand offensichtlicher Unsauberkeit.
Nur Kleinkinder, die mit speziellen Schwimmwindeln ausgestattet sind, dürfen baden.
Jeder Badegast sorgt für Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad.
6. Verantwortung und Aufsicht
Der Zugang zum Pool ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an die Hausordnung halten müssen. Die Nutzer sind für alle Zwischenfälle oder Unfälle verantwortlich, die ihnen oder Dritten aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Regeln zustoßen. Sie sind finanziell verantwortlich für alle Schäden, die sie durch ihr Handeln verursachen.
Die Direktion und das Personal können in keinem Fall für Unfälle haftbar gemacht werden.
Minderjährige müssen von einer volljährigen Person begleitet werden, die die alleinige Aufsicht über sie übernimmt. Diese Person muss bei der Beaufsichtigung der Minderjährigen, die sie begleitet, besondere und ständige Aufmerksamkeit zeigen.
7. Sicherheit
Zu ihrer eigenen Sicherheit sind die Nutzer des Pools verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
Es ist verboten :
- die Benutzer mit lauten, gefährlichen oder unmoralischen Spielen oder Handlungen zu belästigen
- Personen, die sich an den Ufern des Schwimmbads aufhalten, zu stoßen oder ins Wasser zu werfen
- zu rennen, zu schreien, zu tauchen, Wasser zu werfen, zu springen oder zu springen.
- Ertrinken simulieren, Apnoe machen
- Ball spielen
- Luftmatratzen, Strandspiele, Masken, Schnorchel, Flossen, schwimmende Geräte usw. benutzen.
- über Zäune und Abtrennungen jeglicher Art zu klettern
- über den Wasseransaugöffnungen zu parken
- betrunken zu baden.
8. Respekt für die Einrichtungen
Es ist verboten, die Einrichtungen und Installationen zu beschädigen. Jegliche Schäden werden auf Kosten des Zuwiderhandelnden behoben.
9. Sanktionen
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann jederzeit vom Personal aus dem Schwimmbad ausgeschlossen werden.
Die Nichteinhaltung der Regeln wird sofort entweder :
- einen Ordnungsruf
- den Ausschluss aus der Einrichtung, ohne Rückerstattung
- das vorübergehende oder endgültige Verbot, das Schwimmbad zu betreten
Alle diese Disziplinarmaßnahmen werden ohne Vorankündigung der gerichtlichen Verfolgung ergriffen, die in schweren Fällen gegen die Zuwiderhandelnden eingeleitet werden könnte.
10. Fundsachen
Die Direktion und das Personal können unter keinen Umständen für den Verlust, Diebstahl, das Verschwinden oder die Beschädigung von Gegenständen oder Kleidung haftbar gemacht werden. Der Campingplatz ist nicht gegen den Verlust oder Diebstahl von Schmuck, Wertgegenständen oder Bargeld versichert, auch wenn diese dem Personal zur Aufbewahrung übergeben wurden. Die Nutzer werden gebeten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Fundsachen müssen an der Rezeption des Campingplatzes abgegeben und/oder abgeholt werden.
11. Umkleidekabinen
Der Zugang zu den Sammelumkleidekabinen und Einzelkabinen ist Personen desselben Geschlechts vorbehalten.
Die Belegung einer Kabine darf 10 Minuten nicht überschreiten, außer in den Kabinen für Behinderte.
Das Aus- und Ankleiden außerhalb der Sammelumkleideräume oder Einzelkabinen ist strengstens untersagt.